Stiftungskapital

Die Bürgerstiftung wurde mit einem Grundstockvermögen von mehr als 50.000€ gegründet. Das Stiftungsvermögen darf grundsätzlich nicht angetastet werden, sondern wird langfristig bei einer Bank angelegt. Nur die Zinsen daraus müssen zeitnah ausgegeben werden. Aufgrund der Niedrigzinsphase werden jedoch nur kleine Beträge als Zinsen ausgeschüttet, die für Projekte der Bürgerstiftung verwendet werden können. Das Gründungskapital kann jedoch stetig durch Zustiftungen anwachsen und trägt so nachhaltig zum Erfolg der Bürgerstiftung bei. Momentan sind wir jedoch bei der Finanzierung der Projekte auf Spenden angewiesen.

 

Wir laden Sie herzlich ein: Werden auch Sie Zustifter oder machen Sie eine Spende für einen guten Zweck an die Bürgerstiftung Calw

 

 

1. Zustiftungen zum Stiftungsvermögen

Die Bürgerstiftung verfügt über ein Stiftungsvermögen. Das Stiftungsvermögen darf grundsätzlich nicht angetastet werden, sondern wird langfristig bei einer Bank angelegt. Nur die Zinsen daraus müssen zeitnah ausgegeben werden. Aufgrund der Niedigzinsphase werden jedoch nur kleine Beträge als Zinsen ausgeschüttet, die für Projekte der Bürgerstiftung verwendet werden können. Durch Zustiftungen kann das Gründungskapital stetig wachsen.

Wir laden Sie herzlich ein: Werden auch Sie Zustifter. 

 

2. Spenden für die Bürgerstiftung

Oder Sie überweisen eine Spende an die Bürgerstiftung, auch über kleine Beträge freuen wir uns sehr. Wir sind besonders auf Ihre Spenden angewiesen, um in den ersten Jahren auch Projekte finanziell zu unterstützen bzw. selber auf die Beine zu stellen. Auch der Verwaltungsaufwand der Stiftung benötigt Finanzmittel, der zumindest in den ersten Jahren nicht durch die Kapitalerträge gedeckt werden kann (z.B. Versicherung oder Werbematerial). Die Spende können Sie entweder für einen allgemeinen Zweck oder für einen projektbezogenen Zweck an die Bürgerstiftung überweisen.

 

So können Sie spenden oder zustiften: 

Bei der Überweisung auf unser Konten geben Sie bitte als Verwerdbungszweck entweder

„Spende“ oder „Zustiftung“ an.

 

 

Konto der Bürgerstiftung

Kontoinhaber: Bürgerstiftung Calw
IBAN: DE09 6665 0085 0008 9427 57
Verwendungszweck: Zustiftung oder Spende

 

Spenden und Zustiftungen können steuerlich abgesetzt werden.

Sie erhalten von uns eine Spendenbescheinigung, wenn Sie uns Ihre genaue Adressdaten mitteilen.

An dieser Stelle bedanken wir uns bei allen Spendern und Zustiftern ganz herzlich.

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